Berichten darf man, verlinken nicht
29.07.05 - 11:11 von lord.daywalker
Patt vor Gericht: Berichten darf man, verlinken nicht
Im Verfahren Musikindustrie gegen den Heise Verlag bestätigte das Oberlandesgericht München das erstinstanzliche Urteil: Berichten darf man über so genannte “Kopierschutzknacker”, verlinken darf man sie hingegen nicht. Kläger und Beklagte feiern ihre Teilsiege.
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zuletzt: 09.01.2009 - 00:14





