Kein Einspruch bei Bussgeld bis 500 €
03.08.05 - 07:43 von lord.daywalker
Autofahrer haben zukünftig kaum noch eine Chance gegen Urteile der Amtsgerichte in Bußgeldsachen im Straßenverkehr unter 500,- Euro Beschwerde einzulegen. Dies wurde auf der letzten Justizministerkonferenz beschlossen. Der Hintergrund für den Entschluss der Minister ist, daß die Verfahren schneller und günstiger werden sollen. Der Vertragsanwalt des ADAC, Ulrich Laubenheimer sagt: ‘Das wäre ein tief greifender Einschnitt in unsere Rechtskultur, den ich ablehne’ und ist der Überzeugung, dass so gut wie alle Bußgelder im Straßenverkehr davon betroffen sind. Wer beispielsweise innerorts 40 km/h zu schnell gefahren ist bekommt neben den 100,- Euro Bußgeld 3 Punkte in Flensburg sowie ein einmonatiges Fahrverbot. Auch wenn Zweifel an der Technik des Meßgerätes oder berufliche Probleme wegen des Fahrverbotes bestehen ist dann eine Rechtsbeschwerde nicht mehr möglich. Jessica Laß, Sprecherin des niedersächsischen Justizministeriums, sagt: ‘Bis zu einem Monat Fahrverbot sind die Bußgeldbescheide unanfechtbar’.
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zuletzt: 09.01.2009 - 02:38





