Der Provokateur
26.10.05 - 00:53 von K.
K wusste, dass es sich nur um eine bewusste Provokation durch Herrn M handeln konnte. Obwohl er seinem Mandanten nun schon zweimal vorgelesen hatte, wie die Lebensaltersstufe nach dem bisher geltenden Bundesangestelltentarif für den Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände zu berechnen war, stellte sich Herr M immer noch unwissend. K holte tief Luft und las noch einmal den entsprechenden § 27 Abschn. A, Abs. 3 S.1 BAT vor:
„Der Angestellte, der bei der Einstellung das 21. bzw. das 23. Lebensjahr überschritten hat, erhält die Grundvergütung der nächstniedrigeren Stufe als der Stufe, die er zu erhalten hätte, wenn er seit Vollendung des 21. bzw. des 23. Lebensjahres in der unmittelbar unter der Anstellungsgruppe liegenden Vergütungsgruppe beschäftigt und am Tag der Einstellung höhergruppiert worden wäre, mindestens jedoch die Anfangsgrundvergütung der Anstellungsgruppe.“
K`s lauter werdende Worte hatten seinen Kollegen F aus dem Nachbarzimmer herbeigelockt, und nun schauten beide Herrn M, der sich immer noch auf herausfordernde Art verständnislos gab, mit wachsender Verärgerung an. K gab dem F das geheime Zeichen, worauf dieser den M blitzschnell auf dem Sessel festband und knebelte, und gemeinsam tätowierte man ihm unter Rezitation der Anfangszeilen von Kafkas „Strafkolonie“ besagten § 27 Abschn. A, Abs. 3 S.1 BAT auf die Stirn.
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Tags: k.
zuletzt: 02.12.2008 - 01:35







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