GEZ
08.01.06 - 13:02 von bellthrop
Was musste Ich neulich lesen: UMTS-Handys in gebührenrechtlicher Grauzone.
Die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) möchte jetzt auch Ihre “Sondersteuer” auf UMTS fähige Mobiltelefone ausweiten.
Nachdem mir wieder eingefallen war, dass wir alle ab 2007 auch unsere “Internet fähigen” PCs GEZen müssen, blieben in mir ein paar offene Fragen offen:
Sind normale Handys mit ihrer fähigkeit Klingentöne zu empfangen und abzuspielen nicht auch Gebühren pflichtig? Ganz zu schweigen von den MP3 fähigen Geräten.
Wie sieht es eigentlich mit den “Pic in Picture” fähigen TV-Geräten aus. Rein aus dem GEZ-Multimedia-Bllickwinkel betrachtet, könnte ich ja mehrere GEZ Pflichtige
Programme sehen und hören.
Verfügt heute nicht jeder gute MP3 Player über eine Radio Funktion. Ist die im “normalen” GEZ-Paket schon Inklusive?
Zahlen Schulen, Volkshochschulen & Co., auch für Ihre TV’s im Klassenräumen?
Wäre es für die GEZ nicht viel einfacher, eine Gebühr pro Kopf zu berrechnen, als für jedes “Multimediataugliches” Gerät?
Und das alles “nur”, damit die Öffentlich - Rechtlichen Programme weiterhin an Ihre Gebühren kommen. Die sollen Ihr Programm
Verschlüsseln und wer es sehen möchte bezahlt. Hallo, wir leben jetzt im “21 Content”
Der Beitrag ist klasse & Dein Geld sitzt locker? Schenke uns was ...
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zuletzt: 05.12.2008 - 09:35







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