Ferrari liegt hinten

12.08.06 - 10:10 von clemenz.demenz

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zuletzt: 20.11.2008 - 12:00

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  • 1. Kopfschüttler  |  12.08.2006 um 10.57

    Also Moment mal:

    StVO §5 “Überholen”

    (1) Es ist links zu überholen.

    (2) Überholen darf nur, wer übersehen kann, daß während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.

    (3) Das Überholen ist unzulässig:

    bei unklarer Verkehrslage oder
    wo es durch Verkehrszeichen (Zeichen 276, 277) verboten ist.

    Das erfüllt demnach den den Tatbestand: “Außerhalb geschlossener Ortschaft rechts überholt”
    Macht 50 Euro und 3 Punkte.

    Problematisch bei der Beweisführung ist nur, dass die Schnecken ja nachweislich während des Verstoßes “zu Hause” gewesen sind…

    :-)

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