Zum 60. Geburtstag der E-Klasse verschenkt Mercedes-Benz sein Historienbuch gratis. Die Bestellung des Buches funktioniert auch dann, wenn man sich mit der Speicherung seiner Daten nicht einverstanden erklärt. Für den einen oder anderen vielleicht eine nette Idee
aktuell aus der Sicht unter dem Safari 3.2.1
Aber kein Grund zur Sorge, laut Google kann das ganze Internet meinen Computer beschädigen, dieser Warnhinweis klebt vor JEDER Website.
…es trifft uns über kurz oder lang alle: die Pflicht, einen Angehörigen verscharren beerdigen zu müssen.
Das kann u.U. teuer werden. Was man, mehr oder weniger selbstverständlich, für geliebte Angehörige gern übernimmt, wird aber mitunter zur lästigen Pflicht, wenn es um jemanden geht, der uns nicht nahesteht, mit dem wir aber dummerweise blutsverwandt sind.
“Da die Regelungen, wer Bestattungspflichtiger und Kostenübernahmeverpflichteter ist, von Land zu Land variieren, gebe ich einmal beispielhaft die Regelungen für Hamburg wieder:
“Zur Regelung der Bestattung sind nach § 10 Bestattungsgesetz die Angehörigen verpflichtet,
und zwar gemäß § 22 Abs. 4 des Bestattungsgesetzes nacheinander in folgender Reihenfolge:
1. der Ehegatte,
2. die ehelichen und nichtehelichen Kinder,
3. die Ehegatten der ehelichen und nichtehelichen Kinder,
4. die Stiefkinder,
5. die Ehegatten der Stiefkinder,
6. die Enkel,
7. die Ehegatten der Enkel,
8. die Eltern,
9. die Geschwister,
10. die Stiefgeschwister,
11. die Großeltern,
12. die Verschwägerten,
13. die Kinder der Geschwister,
14. die Geschwister der Eltern,
15. die Kinder der Geschwister der Eltern,
16. die Verlobte/der Verlobte,
17. die Lebensgefährtin/der Lebensgefährte.
Sind mehrere Personen einer Rangfolge vorhanden, so hat der ältere Angehörige das Vorrecht vor dem jüngeren Angehörigen.
Die Sozialdienststelle wird nur tätig, wenn niemand die Bestattung des Verstorbenen veranlasst. Sobald irgendjemand die Bestattung in Auftrag gibt, kann keine Bestattung nach § 10 Bestattungsgesetz mehr durchgeführt werden.
Nur wenn niemand tätig wird, und eine Bestattung nach § 10 Bestattungsgesetz veranlasst werden muss, gewinnt die Reihenfolge an Bedeutung. Der in der Reihenfolge am höchsten stehende Bestattungspflichtige hat die Kosten zu erstatten.
Hinweis:
Die Pflicht, die Bestattung zu regeln, hat grundsätzlich nichts damit zu tun, die Bestattung auch zu bezahlen. Wer die Bestattung bezahlt, ist im BGB geregelt, nämlich der Erbe bzw. der unterhaltspflichtige Angehörige.
Sofern der Erbe nicht tätig wird und ein Angehöriger die Bestattung regelt, so hat dieser Angehörige keinen Anspruch nach § 15 BSHG, sondern muss die Kosten der Bestattung beim zur Tragung der Kosten Verpflichteten (hier beim Erben) geltend machen.””
hier mal ein kleiner audiovisueller eindruck meines vergnügens bei der arbeit
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