12.11.08 - 07:42
von lord.daywalker
“Die Bezeichnung als “Oberförster” muss sich ein uniformierter Verkehrpolizist von einem Passanten gefallen lassen. Wie ein Berliner Amtsgericht urteilte, liegt darin keine strafbare Beamtenbeleidigung. ” (Artikel & Urteil)
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05.01.08 - 08:40
von K.
Um seine Missbilligung über Ms nicht geäußerte, beleidigende Gedanken zu zeigen, zog K den ausgestopften Falken des M aus dessen Rucksack heraus und hängte ihn an einen der Garderobehaken des Lokals. Dort glotzte das ehedem stolze Tier nun zwischen Mänteln und Jacken mit verdrehtem Kopf und glasigen Augen hervor auf den Holzboden. K ging zurück zu seinem Tisch in der Gaststube und setzte sich wieder neben M, dessen Körperhaltung und Blick, ebenso wie das Aussehen der anderen Gäste, deutlich dem des Falken ähnelte. Von irgendwo her rollte ein gewitterartiges, lautes Lachen heran, das die Federn am Hals des M erzittern ließ.
Das Wirtshaus in F unterschied sich in nichts von anderen Wirtshäusern.
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