Aufforderung zur Herausgabe unserer IP-Daten
10 monster.senf 01.04.08 - 00:37 von lord.daywalker
Auf anwaltschaftlichen Rat hin, geben wir hier nur die Fakten, nicht aber unsere Meinung zum Sachverhalt wieder. Allerdings halten wir es für dringend geboten, unsere Leser von diesem Vorgang in Kenntnis zu setzen. Da wir als Blogbetreiber weiterhin auch für die hier abgegebenen Kommentare verantwortlich sind, haben wir uns lange überlegt, die entsprechende Funktion für diesen Beitrag abzuschalten. Allerdings sind wir auch der Meinung, dass gerade wir den Lesern den Mund nicht verbieten sollten und bitten Euch daher, Eure Kommentare so zu formulieren, dass wir aus rechtlichen Gründen nicht gezwungen sind, den entsprechenden Kommentar zu zensieren. Danke 
Aber der Reihe nach:
Gestern gegen Mittag überbrachte der Postbote per Zustellungsurkunde ein Anschreiben des Bundesministerium des Inneren (BMI). Das liess nichts Gutes ahnen. In dem dreiseitigen Schreiben fordert uns das BMI auf, bis zum 04. April 2008 unsere kompletten IP-Daten, sowie alle Protokolle über die Zugriffe auf unser Blog herauszugeben. Als Begründung wurde nebulös angegeben, dass ein Ermittlungsverfahren wegen ‘nicht verfassungskonformer Aktivitäten’ eingeleitet sei.
Da sassen wir nun mit zitternden Händen und dem umschriebenen, umglaublichen Vorwurf des Terrorverdachts als es Minuten später klingelte, rechneten wir eigentlich mit einer Durchsuchung und Beschlagnahme unserer Unterlagen und des Equipments. Den Zeugen Jehovas allerdings wurde sofort klar, dass man mit uns gerade nicht über Gott sprechen könnte. Also haben wir herumtelefoniert, um einen qualifizierten Rechtsbeistand zu finden. An dieser Stelle vielen Dank an Herrn Kiesel, der uns in dieser Sache weiterhelfen konnte. Die Kanzlei von Dr. Hohenmerg in Person der Vorzimmerdame erkannte schnell die Dringlichkeit unseres Anliegens und so hatten wir am gestrigen Abend um 16:30 Uhr noch einen Termin erhalten. Dr. Hohenmerg prüfte zunächst mit einem entsprechenden Anruf beim BMI die Authentizität des Anschreibens. Als man ihm dies bestätigte und offenbar zu keinen weitergehenden Äusserungen bereit war, legte er auf, überlegte kurz und setzte uns dann in wenigen Worten auseinander, dass er am heutigen Tag einen Eilantrag auf eine einstweilige Verfügung stellen werde. Dieser hat nach seiner Einschätzung bei positiver Bescheidung zur Folge, dass in einem gesonderten Verfahren darüber entschieden wird, ob wir die angeforderten Daten tatsächlich zur Verfügung stellen müssen. Allerdings müssten wir dazu mit einem Vorschuss von 1.000 Euro in Vorleistung treten und weitere Kosten gf. nachschiessen. Sehr viel Geld für eine, nach seiner und unserer Einschätzung nicht haltbaren Forderung, die jeder Grundlage entbehrt. Wir haben also die entsprechenden Vollmachten unterschrieben und zugesagt, den Vorschuss alsbald zu überweisen.
Leute - wir können Euch gar nicht sagen, wie uns zumute ist. Ich werde jetzt versuchen ein wenig Schlaf zu finden und sobald wir mehr wissen, informieren wir Euch hier über den Fortgang des Verfahrens …
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Tags: Anwalt, Aufforderung, Beschlagnahme, BMI, Durchsuchung, Eilantrag, einstweilige Verfügung, Herausgabe, IP-Daten, Postzustellungsurkunde, Vorratsdatenspeicherung


























