Oberförster ist keine Polizisten-Beleidigung

monster.senf abgeben 12.11.08 - 07:42 von lord.daywalker

“Die Bezeichnung als “Oberförster” muss sich ein uniformierter Verkehrpolizist von einem Passanten gefallen lassen. Wie ein Berliner Amtsgericht urteilte, liegt darin keine strafbare Beamtenbeleidigung. ” (Artikel & Urteil)


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Deutsche Rechnung: Familie Mustermann & ein Job & die ARGE = obdachlos

19 monster.senf 08.11.08 - 11:29 von lord.daywalker

Als ich diese Geschichte, die mir eine liebe Freundin geschickt hat, gelesen hatte, dachte ich mir: “Das kann doch nicht sein!” und war fassungslos, als ich auf Nachfrage hörte, dass es sich ganz genauso abspielt und die Gefahr besteht, dass in Deutschland, einem Land, das erklärtermaßen die Familie fördern will, eine 6köpfige Familie trotz geregelter Arbeit und jeglicher Anstrengung, die gemacht werden kann, zu Beginn des neuen Jahres obdachlos sein könnte :-s
 
Sollte jemand von Euch irgendeinen Tipp oder dergleichen haben, dann schreibt der Redaktion - ich werde diese Mails entsprechend weiter leiten.
 


 
Peter Mustermann ist Familienvater. Da sein Verdienst nicht ausreicht, bekommen er und seine Familie ergänzendes ALGII.
 
Als er eines Tages eine neue Sachbearbeiterin bekommt, bekommt Peter Mustermann ein Problem: da er nach gearbeiteter Stundenzahl bezahlt wird, schwankt sein Verdienst. Die neue Sachbearbeiterin besteht nun darauf, die ergänzenden Zahlungen erst anzuweisen, wenn der Gehaltsnachweis des jeweiligen Monats bei ihr eingegangen ist. Da es den aber vom Arbeitgeber Peter Mustermanns immer erst um die Mitte des Monats herum gibt, bekommt Peter Mustermanns Vermieter die Miete nunmehr erst immer gegen Ende des Monats überwiesen.
 
Gleichzeitig erhält Frau Mustermann wegen eines angeblichen Meldeversäumnisses eine 100%ige Sanktion von der Arge, sprich nicht nur keinen normalen Bedarfssatz, sondern auch den auf sie entfallenden Anteil an Miete, Strom, Wasser, nicht. Dadurch können die Mustermanns die stets verspäteten Mietzahlungen nicht aus eigener Kraft auffangen (wie denn auch?)
 
Da Kinder im Haushalt vorhanden sind, müssten wenigstens Lebensmittelgutscheine an die Familie ausgegeben werden. Die Sachbearbeiterin der Arge erklärt aber glaubhaft, diese Maßnahme sei nicht vorgesehen, so etwas hätten sie nicht im Kontingent. So reicht es manchen Monat kaum für die allernötigsten Lebensmittel.), so dass der Vermieter nun nicht nur monatelang die Miete verspätet erhält, sondern auch noch zuwenig.
 
Später wird Frau Mustermann gegen diese Maßnahme klagen, Recht bekommen, Nachzahlungen werden geleistet. Aber der Schaden ist geschehen, der Vermieter kündigt der Familie fristlos.
 
Mit einem Vergleich vor Gericht kann noch ein Aufschub ausgehandelt werden, doch die Kündigung als solche bleibt bestehen. Nun muß sich die Familie also nach neuem geeigneten Wohnraum umsehen. Die Suche bleibt monatelang erfolglos.
 
Der Satz, den die Arge zu bewilligen bereit wäre, würde bewirken, daß ein Umzug entweder in eine viel zu kleine Wohnung stattfinden müßte (aus der die Familie dann nicht wieder herauskäme, da ein Umzug immer nur in billigeren Wohnraum, nie in teureren stattfinden darf), oder etliche Kilometer vom jetzigen Wohnort entfernt in einen Stadtteil mit deutlich niedrigerem Preisniveau als der, in dem sie jetzt leben. Diese Stadtteile sind aber nicht umsonst als soziale Brennpunkte in der Stadt bekannt. So wollten die Mustermanns ihre Kinder eigentlich nicht aufwachsen lassen.
 
Hinzu kommt, daß ihre Kinder nun mitten im Schuljahr in eine neue Schule überwechseln müssten. Und selbst, würde das alles in Kauf genommen, ist es mit Kindern und Haustieren alles andere als einfach, eine neue Bleibe zu finden.
 
Die zuständige Arge hat Anweisung, an Baugesellschaften keine Mietkautionen zu zahlen, ohne wird jedoch von denen kein Wohnraum neu vermietet. Da, wo sie jetzt wohnen, haben die Mustermanns außerdem schon beim Einzug eine Einbauküche vorgefunden, Tapeten und Teppichboden in allen Zimmern war auch vorhanden. Woher soll das Geld dafür nun kommen? Die Mustermanns sind ratlos…
 


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Freispruch wegen grosser Brüste

monster.senf abgeben 04.03.08 - 22:41 von lord.daywalker

“Die große Oberweite war für ein japanisches Pin-up-Model der entscheidende Trumpf vor Gericht. Ihre großen Brüsten verhalfen der 38-Jährigen zu einem Freispruch vor Gericht.” (Artikel)
 

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Der Frosch und die Freiheit

10 monster.senf 29.02.08 - 07:28 von lord.daywalker

Das aktuelle Urteil des Bundesverfassungsgericht zur sogenannten Onlinedurchsuchung mittels Bundestrojaner, wird in allen Medien Medien als Top-Thema diskutiert. Sowohl Datenschützer als auch Innenminister Schäuble buchen das Urteil als Erfolg. Ob das der Frosch im folgenden Film auch so sieht :-?
 


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ich zeig euch alle an

9 monster.senf 07.01.08 - 21:00 von bellthrop

Auf futurezone vom ORF erfährt man in aller Deutlichkeit:
“In Deutschland ist mit Jahresbeginn ein neues, verschärftes Urheberrecht in Kraft getreten. Bisher war es lediglich verboten, urheberrechtlich geschützte Musiktitel, Filme und Spiele ins Netz zu stellen, nun ist auch das Herunterladen offensichtlich rechtswidriger Inhalte verboten.”

Hmm, kann ich jetzt verurteilt werden, weil von einem versehentlichen Klick auf eine MyFace-Seite sich noch Dutzende urheberrechtlich geschützter Bilder auf meinem PC befinden (im Cache)? Gefunden bei einer (Online-)Durchsuchung?


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200 Liegestütze wegen Porno-Kino-Besuchs

19.07.05 - 17:08 von lord.daywalker

In Indien sind Pornofilme verboten. So verurteilten Polizisten im Distrikt Balasore die 200 Menschen, welche im dortigen illegalen Pornokino waren, zu zehn Liegestützen. Danach musste jeder von ihnen schwören, sich nicht noch einmal einen pornographischen Film anzugucken. Bei Minderjährigen mussten Eltern der Strafe beiwohnen.

:::… Quelle …:::


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